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Mittwoch, 15. April 2015

Luther und die Fürsten in Torgau

Beim Lesen der Bibel fällt auf, dass es nur in wenigen Fällen die offiziellen Priester waren, die etwas im Auftrag Gottes bewegt hatten. "Wenn sie die Fürsten nicht an ihrer Seite haben, dann geht da nichts", fasste Prof. Dr. Dirk Syndram, Direktor des Grünen Gewölbes und der Rüstkammer, auch das Verhältnis von Reformatoren und Staatsgewalt zusammen. Die "Freiheit des Christenmenschen" sei gleichzeitig auch die Freiheit der Fürsten gewesen.

Bei der heutigen Veranstaltung in der Landesvertretung Sachsen wurde die vom 15. Mai bis 31. Oktober 2015 in Torgau zu sehende Sonderausstellung "Luther und die Fürsten" präsentiert. Ganz Torgau mit seinem gut erhaltenen Renaissance-Stadtkern wird zu einem begehbaren Exponat. Das Schloss Hartenfels bildet dabei das berührbare Zentrum und gilt damit als Hauptexponat. Hinter dem Schloss gebe es sogar Parkplätze.

Luther und die Fürsten Torgau
"Luther und die Fürsten" Sonderausstellung in Torgau - Rede von Prof. Dr. Dirk Syndram
Torgau-Besucher können ab Mai insgesamt 290 historische Stücke bestaunen. Es handelt sich vielfach um Leihgaben aus aller Welt inklusive des Vatikans. Auch wenn Luther im Titel zuerst genannt wird, hat die Ausstellung doch eher einen säkularen Fokus und konzentriert sich insbesondere auf die Selbstdarstellung der Fürsten zur Zeit der Reformation. Fürsten, die sogar die Größe besaßen, die kaiserliche Krone abzulehnen. Ein Jahrhundert der Umdenkungsprozesse und verbaler Neuschöpfungen wie "Machtwort", "Denkmal" oder "Sündenbock".

Oberbürgermeisterin Andrea Staude schwärmte in ihrem Grußwort davon, dass diese Begriffe in Torgau in den offiziellen Wortschatz aufgenommen worden waren. Sie wusste auch davon zu berichten, dass Luther zu seiner Hochzeit eigens ein Fass mit Bier aus Torgau bestellt hatte. Da Torgau im Zweiten Weltkrieg von einer Bombardierung verschont wurde, fühlt man sich auch heute noch bei einem Spaziergang ins 16. Jahrhundert zurück versetzt.

Luther und die Fürsten bewegten jedoch nicht nur die Entwicklungen ihrer Gegenwart, sondern auch jede Menge Gäste zum Besuch der Veranstaltung in der Landesvertretung Sachsen. So mussten kurz vor Beginn noch Stühle herangeschafft werden und die Begrüßungsformeln der Oberbürgermeisterin nahmen fast mehr Zeit in Anspruch als die eigentliche Rede.

Musikalisch wurde der Abend durch die Schwestern Alma-Elisabeth und Marie-Alice Stoye umrahmt, die uns mittelalterliche Klänge auf Viole da Gamba zu Gehör brachten.

Autor: Matthias Baumann

Freitag, 14. Februar 2014

Senator Müller und die Mietpreisbremse

"Die Mietpreisbremse ist kein Insekt. Die ist noch viel schlimmer", waren die einleitenden Worte von Detlev Stoecker (Luther Rechtsanwaltgesellschaft) für den offiziellen Teil des Business Frühstücks in Zusammenarbeit mit der BCCG British Chamber of Commerce in Germany.

Mit der "Mietpreisbremse"  zielte er klar auf die anwesenden Politiker Dr. Jan-Marco Luczak, MdB und zuständiger Berichterstatter der CDU-Fraktion, sowie auf den ebenfalls am Nachbartisch sitzenden Bausenator Michael Müller.

Senator Müller BCCG Luther BFW
Matthias Klussmann (BFW) beim Business Frühstück
In die gleiche Kerbe schlug auch der Vorsitzende des BFW-Landesverbandes Matthias Klussmann in seiner Keynote. Kollegiale Divergenz zwischen Bundes- und Regionalpolitik trat in der Rede von MdB Luczak zum Vorschein. Er plädierte grundsätzlich für eine Priorisierung des Neubaus vor der Modernisierung. Zudem forderte er eine Sunset-Regelung für die Mietpreisgrenze, die fünf Jahre nicht überschreiten solle.

Anschließend ging es in die Podiumsdiskussion mit Michael Zahn, CEO der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG, und Bausenator Müller, die von Dr. Manuel Heide (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) moderiert wurde. Sehr zur Verblüffung des Publikums sprach sich Michael Zahn für eine Mietpreisbremse aus. In den letzten vier Jahren sei die Miete in Berlin um 12% gestiegen, was eine jährliche Steigerung von gerade mal 3% bedeute.

Kritisch sei allerdings die Schere zwischen Mieteinnahmen und Immobilienkauf zu betrachten. So seien die Renditen beim Handel mit Immobilien deutlich weggebrochen, so dass eine Finanzierung mit Mieten für Neubauobjekte besser zu kalkulieren sei. Weiterhin sei zu spüren, dass der Berliner nicht mehr alle zwei Jahre umziehe, sondern sich ein klarer Trend zur längerfristigen Anmietung abzeichne.

Mehrfach wurde erwähnt, dass der landeseigene Wohnungsbestand plus des von Michael Zahn verwalteten Bestandes mit 400.000 Wohnungen bei einem Viertel des Gesamtbestandes Berlins liege. Überhaupt war zu erkennen, dass die Chemie zwischen Senat und GSW stimmt und Kooperationen daher einen fruchtbaren Boden haben.

Senator Müller sprach über die Herausforderungen in seinem Arbeitsbereich. So müsse er in den nächsten Jahren 13% der Mitarbeiterkosten reduzieren. Dem gegenüber fehlen jedoch Fachkräfte für dringend notwendige Sanierungsaufgaben. Die Sprinterprämie für besonders pünktlich fertiggestellte Bauprojekte kann dabei nur eine marginale Abhilfe schaffen.

Das Business Frühstück wurde relativ pünktlich beendet, so dass genügend Zeit zur Wahrnehmung des Anschlusstermins bei der Deutschen Bank blieb.

Autor: Matthias Baumann

Montag, 9. Dezember 2013

Justizsenator, Luther und die BCCG

Gerade in der Weihnachtszeit denkt man bei "Luther" eher an den gleichnamigen Martin als an die weltweit tätige Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Luther ist Fördermitglied der BCCG British Chamber of Commerce in Germany und hatte heute zu einem "Koalitionsfrühstück" mit Justizsenator Prof. Thomas Heilmann ins Hotel Esplanade eingeladen.

Luther BCCG Koalitionsfrühstück
Justizsenator Heilmann beim Koalitionsfrühstück - Luther und BCCG
Das Frühstück übertraf mit seinen etwa 130 Anmeldungen den sonstigen Rahmen dieses unternehmerfreundlichen Veranstaltungsformates. Das lag wohl an den Keynote-Rednern und den Teilnehmern an der Podiumsdiskussion.

Justizsenator Heilmann fühlte sich unter den vielen Luther-Anwälten sehr heimisch und hielt eine interessante und humorvolle Eingangsrede. Er berichtete von den Gepflogenheiten bei der Aushandlung von Koalitionsverträgen, die dem Außenstehenden normalerweise verborgen bleiben. Die personelle Größe der beteiligten Gremien stehe dabei im diametralen Verhältnis zu den Ergebnissen.

Während der erste bundesdeutsche Koaltionsvertrag noch zehn handschriftliche Zeilen umfasste, seien das nun weit über 100 Seiten geworden, die in der Endfassung sogar noch deutlich zusammengekürzt wurden. Der Koalitionsvertrag beginne mit allgemein akzeptierten Aussagen und gehe dann "unter Umgehung einer Strategie" direkt in die Details über. Und wenn ein Detail dort stehe, werde das Thema auch tatsächlich in der aktuellen Legislaturperiode angegangen. Nicht formulierte Details werden auch nicht weiter verfolgt.

Der Rede von Justizsenator Heilmann folgte ein Koreferat zum Thema Mindestlohn, welches allgemeine Zustimmung im Saal fand, zumal darin deutlich wurde, dass eine Lohnsteigerung eher den Steuereinnahmen aus dem Bruttogehalt nütze und der Effekt auf das Nettogehalt fast zu vernachlässigen sei.

Luther BCCG Koalitionsfrühstück
Dr. Geilfuß (Löbbecke), Prof. Dr. von Steinau-Steinrück (Luther), Rasch (BFW)
Die anschließende Podiumsdiskussion war in drei Bereiche unterteilt, zu denen jeweils prominente Teilnehmer eingeladen waren. Es ging um die Auswirkung des Koalitionsvertrages auf die Immobilienwirtschaft, auf den Bankensektor und auf das Arbeitsrecht.

Walter Rasch, Senator a.D. und Präsident des BFW, forderte die Politik zur Schaffung von Rahmenbedingungen auf, die eine Revitalisierung der Innenstädte ermögliche und den Neubau von Wohnraum fördere. Letzteres thematisiert Bausenator Müller auch immer wieder.

Dr. Frank Geilfuß vom Bankhaus Löbbecke las eine Passage aus dem Koalitionsvertrag vor, wo es darum ging, dass es keinen Finanzmarkt und keinen Finanzakteur mehr ohne Regulierung geben dürfe. Es wäre nach seiner Meinung besser für die Wirtschaft gewesen, wenn gar nichts zu Banken und Finanzmärkten im Koalitionsvertrag gestanden hätte. Es gehe schließlich auch um internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, der sympathische Arbeitsrechtsexperte und Luther-Partner am Standort Berlin, betrachtete den Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht. Auch wenn der Mindestlohn immer wieder im Fokus stehe, sei dieser doch nur ein Teil der arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Koalitionsvertrages. Man müsse sich auch mit der Quotenregelung bei der Besetzung von Vorstandsposten, dem Trend zur Teilzeit und mit dem Thema Zeitarbeit beschäftigen.

Pünktlich vor 11:00 Uhr war dann das "Koalitionsfrühstück" beendet und die Gäste konnten den Weg in ihre Büros antreten. Vielen Dank an Luther und die BCCG.

Autor: Matthias Baumann