Pressemitteilung 30/2023 des BMVg vom 05.07.2023:
Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 nebst Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 des Sondervermögens Bundeswehr und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Der Verteidigungshaushalt steigt im kommenden Jahr um etwa 1,7 Mrd. Euro auf 51,8 Mrd. Euro.Auch wenn der Bedarf der Bundeswehr über dem vorgesehenen Betrag liegt und gerade der laufende Betrieb künftig eine weitere Erhöhung des Etats erforderlich machen wird, spiegelt das Ergebnis die aktuellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen wider. Im Vergleich zu dem bisherigen Finanzplan ist für den Verteidigungshaushalt in den Jahren 2024 bis 2027 nach jetzigem Stand eine Steigerung um insgesamt rund 7,3 Mrd. Euro vorgesehen.
Diese finanzielle Unterfütterung des Verteidigungshaushaltes ist angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Situation gut investiert – in unsere Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft.
„Die vorgesehene Haushaltsplanung trägt den Aufgaben der Soldatinnen und Soldaten im Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung Rechnung“, so Minister Pistorius. „Sie spiegelt gleichzeitig die angespannte Haushaltslage wider und wird einige Anstrengungen im Haushaltsvollzug erfordern. Es ist klar, dass wir hier nicht stehen bleiben können. Die Bundeswehr muss weiterhin modernisiert und vernünftig ausgestattet werden. Gemeinsam mit dem Finanzministerium werden wir dafür Sorge tragen, dass die dafür nötigen Mittel zur Verfügung stehen werden. Das Sondervermögen Bundeswehr gibt uns für die Ausrüstung unserer Streitkräfte zunächst den notwendigen Spielraum. So konnten wir im ersten Halbjahr mit einer hohen Anzahl an 25-Millionen-Euro-Vorlagen im Parlament die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung von Rüstungsprojekten sorgen. Nach der Ausschöpfung des Sondervermögens werden wir allerdings dringend einen deutlichen Sprung beim regulären Verteidigungshaushalt brauchen.“
Mit den Beschlüssen zum Verteidigungshaushalt wird zum einen dem Betrieb der Bundeswehr und zum anderen den Bereichen Fähigkeitserhalt und Fähigkeitsentwicklung Rechnung getragen. Ganz im Sinne der Zeitenwende können daneben aus dem im Sommer 2022 eingerichteten Sondervermögen Bundeswehr im Jahr 2024 rund 19,2 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden. Die Mittel des Sondervermögens werden für die Finanzierung bedeutsamer Vorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, zur Verfügung stehen. Im kommenden Jahr sind zum Beispiel Ausgaben für den Schützenpanzer Puma, Flottendienstboote der Klasse 424, Fregatten der Klasse 126, Korvetten der Klasse 130, U-Boote der Klasse 212 Common Design, die Waffensysteme F-35 und Eurofighter, die bodengebundene Luftverteidigung mit IRIS-T SLM, den NATO-Hubschrauber 90, die Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO), Satellitenkommunikation, Bekleidung und persönliche Ausrüstung sowie für Munition berücksichtigt. Damit kann die Bundeswehr einen weiteren Schritt hin zu einem breiten und innovationsorientierten Fähigkeitsspektrum gehen.
Die Bundesregierung bekräftigt mit den heutigen Beschlüssen ihr Bekenntnis zu ihren internationalen Bündnisverpflichtungen in der NATO sowie innerhalb der EU. Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2024 und dem Finanzplan bis 2027 sowie dem Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens Bundeswehr sollen ab dem kommenden Jahr 2% des Bruttoinlandsprodukts für NATO-Verteidigungsausgaben aufgewendet werden.
Das parlamentarische Verfahren soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2023 mit der 1. Lesung des Haushaltsgesetzes 2024 beginnen.