Mittwoch, 6. März 2013

BVI und ISO 9001

Anknüpfend an den gestrigen Abend mit Senator Müller in der Sydbank kamen wir heute mit Michael Sparmann, Geschäftsführer des BVI Bundesfachverband der Immonilienverwalter e.V., über die möglichen Nutzungsszenarien des ehemaligen Tempelhofer Flughafens ins Gespräch.

Interessant fanden wir auch, dass selbst in Bürogebäuden der Innenstadt darauf geachtet wird, mindestens 20% Wohnraum zu schaffen. Das sind in der Regel die oberen Etagen der Gebäude. Als prominentes Beispiel nannte er den Gendarmenmarkt.

BVI BFW ISO 9001
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Da unsere Softwareprodukte maßgeblich auf die Optimierung von Arbeitsabläufen ausgerichtet sind, freuten wir uns zu hören, dass der BVI einen Zertifizierungslauf für die ISO 9001 durchgeführt hatte. Im Rahmen dieser QM-Maßnahme zeigte sich, dass der BVI in vielen Bereichen bereits optimal gearbeitet hatte. Einige Verbesserungen wurden empfohlen und nun konsequent gelebt. Michael Sparmann bestätigte, dass es sich wirklich lohne, die Hinweise des Zertifizierers anzunehmen und umzusetzen. Der BVI habe dadurch einen spürbaren Zeitgewinn generieren können.

Es sei inzwischen Usus, dass Immobilienverwalter nur noch dann für den Öffentlichen Dienst arbeiten könnten, wenn sie nach ISO 9001 zertifiziert sind. Während anfänglich noch 54 Standardprozesse der Immobilienverwaltung aufgezeichnet wurden, konnten diese im Verlauf der Zertifizierung auf 18 allgemeingültige Prozesse eingedampft werden, was insbesondere für eine übersichtliche Abbildung in Software dienlich ist.

Was Michael Sparmann immer noch sehr schade findet ist, dass es zur Zeit keinen Ausbildungsberuf "Wohnungsverwalter" gibt. Angestellt werden deshalb immer Quereinsteiger, die aus anderen kaufmännischen oder immobilienaffinen Bereichen kommen, jedoch immer erst in die spezielle Thematik der Immobilienverwaltung eingearbeitet werden müssen. Aber auch dieser Situation kommt die Straffung der Prozesse und die Unterstützung der Mitarbeiter durch die passende Verwaltungssoftware entgegen.

Ein besonderes Highlight für BVI-Mitglieder stellt die E-Mail-Beratung dar. Für einen relativ niedrigen Betrag können Mails mit beispielsweise juristischen Fragen an den BVI gesendet werden, die in der Regel innerhalb von 24 Stunden rechtsverbindlich beantwortet werden.

Autor: Matthias Baumann