Dienstag, 10. November 2020

Partnerschaftsgewalt - Schweigen schützt die Täter

Heute stellten Familienministerin Giffey und BKA-Chef Münch die Kriminalstatistik 2019 unter besonderer Beachtung der Partnerschaftsgewalt vor. Die Partnerschaftsgewalt ist eine spezielle Form der häuslichen Gewalt. Sie erfasst die Konflikte zwischen Lebenspartnern, wobei die Opfer zu 80% Frauen sind. Ein Drittel der Taten ereignen sich zwischen verheirateten Paaren. In 38% der Fälle wollen ehemalige Partner die neue Situation nicht akzeptieren. Jede vierte Tat passiert unter Alkoholeinfluss.

2019 wurden fast 142.000 Anzeigen erstattet. 140 Menschen wurden von ihren engsten Bezugspersonen ermordet: 111 Frauen und 29 Männer. Hier verschiebt sich momentan die prozentuale Gewichtung von deutschen Tätern zu Tätern aus Zuzugsgebieten, in denen andere familiäre Wertvorstellungen herrschen. Die Bandbreite der Straftaten reicht von Bedrohung und Stalking über Vergewaltigung bis Zwangsprostitution. Hinter den Wohnungstüren gibt es ein sehr großes Dunkelfeld. Diese private Art der Gewalt ist immer noch ein Tabuthema.

Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 Partnerschaftsgewalt, häusliche Gewalt, BKA-Chef Holger Münch und Familienministerin Franziska Giffey
Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 unter Beachtung der Partnerschaftsgewalt - Das Foto zeigt den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch (Archiv, Mai 2020)

Deshalb möchte die Polizei und auch das Familienministerium Licht in das Dunkel bringen und Hellfelder schaffen. Diese werden wohl zunächst mit erschreckenden Zahlen aufwarten, aber es geht nicht anders. Denn, so BKA-Chef Münch: "Schweigen schützt die Täter." Holger Münch ermutigt: "Zeigen Sie die Täter an." Die Polizei solle lieber einmal zu viel erscheinen als zu wenig. Auch Ministerin Giffey stimmte in diesen Tenor ein. Sie stellte in der heutigen Pressekonferenz ihre 4-Punkte-Strategie vor:

1) Hilfetelefone für Frauen und Männer: Seit Einrichtung dieser Hotline konnten 230.000 Beratungen durchgeführt werden. Der Erfolg dieser Einrichtung wurde durch die ebenfalls anwesende Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, bestätigt.

2) Initiative www.Stärker-als-Gewalt.de in Zusammenarbeit mit Supermärkten, Verbänden, Influenzern, der Deutschen Bahn oder regionalen Verkehrsbetrieben, die penetrante Impulse zur Nutzung der Hilfsangebote verbreiten. Hilfetelefon-Nummer auf der Milchpackung, Telefonnummer in der U-Bahn, Benennung des Problems auf Plakatwänden.

3) Ein runder Tisch von Bund, Ländern und Kommunen nimmt sich dieses Themas an. Für den Laien sind die Zuständigkeiten oft nicht klar. Der runde Tisch stellt die Aktivitäten der Instanzen auf eine gemeinsame inhaltliche Grundlage.

4) Ein Förderungsprogramm des Bundes stellt Gelder für Beratungsstellen bereit. 3 Millionen Euro sind für den Aufbau der technischen Infrastruktur vorgesehen.

Handlungsbedarf bestehe laut Frau Giffey bei gesetzlichen Regelungen. Erstens für eine gesetzliche Förderung von Beratungsstellen und zweitens für eine Nachjustierung der Straftatbestände. Mord, Vergewaltigung oder Zwangsprostitution sind physische Gewaltdelikte, die sich leicht nachweisen lassen. So langsam entsteht auch ein Bewusstsein für die psychischen Langzeitfolgen. Diese lassen sich nicht so leicht nachweisen. Mit Straftatbeständen wie Stalking, Erpressung oder Bedrohung geht der Gesetzgeber aber in die richtige Richtung. Mehrfach wurde betont, dass lieber eine Anzeige zu viel eingereicht werden solle: "Zeigen Sie die Täter an."

Es kam mehrmals die Frage nach Corona auf. Bisher liegen keine belastbaren Zahlen vor, die einen Anstieg der Partnerschaftsgewalt bestätigen würden. Ganz im Gegenteil: Die Polizei ist eher verwundert, dass gleichbleibend bis weniger Delikte angezeigt werden. Das widerspricht den Lehrbüchern, nach denen Stress und mangelnde soziale Kontakte zu einem höheren Konfliktpotenzial führen. Holger Münch vermutet, dass es an der mangelnden sozialen Kontrolle durch Lehrer, Kollegen, Ärzte oder Freunde liege, dass weniger Delikte auffallen oder Betroffene im engen häuslichen Umfeld keine Gelegenheit zum Anruf bei der Polizei haben.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Gewalt im Privatbereich nur durch eine Vergrößerung des Hellfeldes beizukommen ist. Das Tabu muss gebrochen und Täter ans Licht gezerrt werden. Auch hier gilt der Grundsatz: Nicht der ist schuldig, der das Licht anschaltet, sondern der, der im Dunkeln seine Taten ausgeführt hat.

Autor: Matthias Baumann