Hauptfeldwebel Tobias Lagenstein
Tobias Lagenstein war am 28. Mai 2011 als Personenschützer für Generalmajor Markus Kneip in Afghanistan eingesetzt. Am Nachmittag wurde durch einen afghanischen Innentäter eine Bombe zur Detonation gebracht. Es starben sieben Menschen, darunter Tobias Lagenstein. Markus Kneip wurde schwer verletzt, war aber nach zwei Monaten wieder einsatzfähig. Bis Anfang 2012 wirkte er weiter in Afghanistan. Zurzeit ist er als Chef des Stabes beim Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) in Belgien eingesetzt.
Hauptfeldwebel Tobias Lagenstein - Gedenktafel im Wald der Erinnerung |
Dass die Kaserne ausgerechnet in der Karwoche umbenannt wurde, ist interessant. War doch auch Jesus Christus stellvertretend für die Menschen gestorben, die ihn als ihren Personenschützer anerkennen.
Die Tradition der Bundeswehr
Der Traditionserlass heißt übrigens gar nicht Traditionserlass. Die offizielle Bezeichnung lautet: "Die Tradition der Bundeswehr - Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege". Intern wird das vermutlich abgekürzt in TradBwRiliTradvstTradPfl - um bei der Tradition von Bundeswehr-Abkürzungen zu bleiben. Für diese gibt es zwar eine umfangreiche Datenbank aber keine zementierten Richtlinien.
Grob zusammengefasst ist der Traditionserlass - bleiben wir bei dieser Formulierung - auf Werte und Ethik orientiert und läuft in den Bahnen der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO). Daraus ergeben sich zehn Seiten mit vier Hauptpunkten. Eine bemerkenswerte Leistung, das Thema so straff zusammenzufassen. Manch ein Militärhistoriker hätte sicher eine 300-seitige Doktorarbeit daraus machen können. Als ich Oberst Lange in den Workshops ganze Blöcke vollschreiben gesehen hatte, war ich auf ein entsprechendes Buch zur Neufassung vorbereitet. Aber zehn Seiten sind gut und schnell zu lesen und liefern dennoch die gewünschten Leitplanken.
Vom Weißbuch zur Chefsache
Der Traditionserlass tauchte mit stiefmütterlichen drei Seiten im Weißbuch 2016 auf. Durch Zwischenfälle mit Sympathisanten der Wehrmacht gelangte das Thema akut auf die Agenda der Ministerin und wurde dann mit vier Workshops und diversen weiteren internen Diskussionen in Angriff genommen.
Auch wenn Insider behaupten, der neue Traditionserlass habe längst fertig in der Schublade gelegen, so halte ich diese Ansicht für wenig wahrscheinlich. Die Begleitung von drei der vier Workshops zeichnete ein Bild von Offenheit und respektvoller Diskussion zwischen Experten aus Militär und Gesellschaft. Einige Formulierungen und Gedankenanstöße finden sich auch in der vorliegenden Fassung wieder. Es wäre ja auch schade gewesen, wenn Oberst Lange die ganzen Blätter aus Zeitvertreib vollgeschrieben hätte.
Identifizierung auf Regimentsebene
Nicht nur das Zentrum Innere Führung plädierte dafür, dass Tradition auf Regimentsebene gelebt werde. Auch im Punkt 1.2 ist zu lesen, dass Kopf und Verstand sowie Herz und Gemüt anzusprechen sind. Der einzelne Soldat solle sich mit der Tradition seines direkten Umfeldes identifizieren können. Übrigens ein initialer Gedankenanstoß aus England beim ersten Workshop in Hamburg.
Wehrmacht und NVA
Punkt 2 - Historische Grundlagen - stellt klar, welche Epochen der deutschen Militärgeschichte zur Tradierung genutzt werden können. Die "gesamte deutsche (Militär-)Geschichte" heißt es dort. Allerdings mit einem Dämpfungsfaktor, der jene Teile ausschließt, "die unvereinbar mit den Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung sind".
Explizit wird auf die Wehrmacht und die NVA als Instrumente zur Stabilisierung problematischer Ideologien eingegangen. In den Punkten 3.4.1 und 3.4.2 werden diese beiden Armeen noch einmal aufgegriffen. Überschrift "3.4 Ausschlüsse". Durch "Einzelfallbetrachtung" und "sorgfältiges Abwägen" können jedoch Einzelpersonen oder deren Handlungen in die Tradition der Bundeswehr einbezogen werden.
Traditionserlass 2018 - Wachbataillon bei einem Staatsbesuch im Schloss Bellevue mit Karabiner 98k |
Damit kann Preußen zur Tradierung herangezogen werden. Davon ist insbesondere das Wachbataillon des BMVg betroffen, das seine Tradition auf das 1. Garderegiment zu Fuß zurückführt. Dieses war 1806 zusammengestellt worden und diente als Leibregiment der Könige Preußens. In dieser Tradition ist das Wachbataillon für den Schutz des Regierungssitzes und des Verteidigungsministeriums zuständig. Zudem erfüllt es protokollarische Aufgaben.
Der dabei genutzte Karabiner 98 gerät regelmäßig in die Kritik. War er doch eine Standardwaffe der Wehrmacht. Der Karabiner 98 war jedoch schon 1898 entwickelt worden. Das bei Staatsbesuchen gezeigte Gewehr hat einen verkürzten Lauf und nennt sich deshalb 98k - k wie kurz. Mit Karabiner 98 waren Stauffenberg und seine Mitstreiter am 20. Juli 1944 hingerichtet worden. Deshalb kann diese Waffe in die Tradition einbezogen werden.
Traditionsstiftendes Verhalten
Die Teilnehmer der vier Workshops zum Traditionserlass waren sich einig, dass es weniger um die Personen als um beispielhafte Taten und Eigenschaften von Personen gehen solle. Beispiel statt Vorbild hatte es Flottillenadmiral Schneider in Hamburg auf den Punkt gebracht. Punkt 3.3 zählt folgende "soldatische Tugenden" auf: "Tapferkeit, Ritterlichkeit, Anstand, Treue, Bescheidenheit, Kameradschaft, Wahrhaftigkeit, Entschlussfreude und gewissenhafte Pflichterfüllung". Darüber hinaus können auch militärische Exzellenz, herausragende Truppenführung und professionelles Können im Gefecht eine Grundlage zur Tradierung bieten.
Alles jedoch immer im Einklang mit dem Grundgesetz, da die Bundeswehr "freiheitlichen und demokratischen Zielsetzungen verpflichtet" ist.
Symbole, Zeremonielle und historische Exponate
Ab Punkt 4.6 wird definiert, welche Symbole, Zeichen und Zeremonielle für die Bundeswehr von Bedeutung sind:
- schwarz-rot-goldene Nationalfarben
- Nationalhymne
- Adler des deutschen Bundeswappens
- Eisernes Kreuz
- Feierliches Gelöbnis und Diensteid
- Ehrenkreuz der Bundeswehr
- Großer Zapfenstreich
- Lied vom guten Kameraden
- Europahymne und Europafahne
Verboten sind nationalsozialistische Symbole und Zeichen wie das Hakenkreuz. Exponate aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 sowie der NVA sind deutlich als historisches Anschauungsmaterial zu kennzeichnen und klar vom erlaubten Traditionsgut zu trennen. Werde beispielsweise am Volkstrauertag der Toten des Zweiten Weltkriegs gedacht, geschehe das als allgemeines Totengedenken und sei "keine Tradition früherer Streitkräfte".
Noch Fragen?
Mit diesem Traditionserlass wird insbesondere dem Zentrum Innere Führung eine geeignete Richtlinie an die Hand gegeben, um die Fragen aus der Truppe kompetent beantworten zu können. Für Grauzonen der Traditionspflege wird mehrfach auf das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften (ZMSBw) in Potsdam verwiesen.
Autor: Matthias Baumann