Die Anwendung der 1%-Regelung bei Firmenfahrzeugen ist oftmals gar nicht die kaufmännisch cleverste Variante.
Das gilt insbesondere bei einem niedrigen Anteil von Privatfahrten – und das umso mehr, je höher der Listenpreis des Autos ist. Anders ausgedrückt: Wer ein günstiges Firmen-Auto relativ viel privat fährt, kann mit der Ein-Prozent-Regel gut leben. Wer aber ein höherwertiges Auto relativ wenig privat fährt, zahlt bei der Ein-Prozent-Regel drauf.
Hier können Sie ganz einfach sofort online ausrechnen, ob Sie durch Einsatz eines Fahrtenbuchs Geld sparen können…
Beispiel-Rechnung:
Bruttolistenpreis...: 60.000 Euro
Jahreskosten.......: 15.000 Euro
Privatnutzung.............: 20%
Arbeitnehmer spart.: 2.100 Euro / Jahr
Arbeitgeber spart.......: 840 Euro / Jahr
Beispiel-Rechnung:
Bruttolistenpreis...: 60.000 Euro
Jahreskosten.......: 15.000 Euro
Privatnutzung.............: 20%
Arbeitnehmer spart.: 2.100 Euro / Jahr
Arbeitgeber spart.......: 840 Euro / Jahr
Weitere nützliche Steuertipps rund um den Firmenwagen gibt es bei der-firmenwagen.de.