Presseerklärung 10/2022 des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 24.02.2022, 15:25 Uhr, zur Auslösung der nationalen Alarmmaßnahmen - Zitat:
Angriff Russlands auf die Ukraine - Bundesministerium der Verteidigung löst nationale Alarmmaßnahmen aus
Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht betont:
„Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist ein drastischer Bruch des Völkerrechts und mit nichts in der jüngeren Geschichte vergleichbar. Präsident Putin hat ohne jeden Grund einen Krieg mitten in Europa vom Zaun gebrochen, er allein ist verantwortlich für das furchtbare Leid, das damit verbunden ist. Er hat mit der Anerkennung der beiden sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk das Völkerrecht mit Füßen getreten. Er hat das Minsker Abkommen zertrümmert. Die Ukraine ist und bleibt ein souveräner und freier Staat. Das Völkerrecht ist nicht verhandelbar. Russland muss sich nun auf beispiellose und sehr sehr harte Sanktionen einstellen. Ich appelliere an Präsident Putin: ziehen sie sofort ihre Truppen zurück.“
Die NATO hat aufgrund der aktuellen Ereignisse die Mitgliedstaaten aufgefordert, weitere Krisenreaktionsmaßnahmen auszulösen, die sogenannten „Crisis Response Measures“, ein Maßnahmenkatalog der NATO für den Krisenfall. Deutschland steht fest an der Seite seiner Bündnispartner und hatte gemeinsam mit den Alliierten der zugrundeliegenden Vorgehensweise im NATO-Rat, dem höchsten Entscheidungsgremium der NATO, zugestimmt.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat nunmehr, basierend auf der NATO-Entscheidung zur Auslösung der Krisenreaktionsmaßnahmen, sogenannte nationale Alarmmaßnahmen ausgelöst. Die Bundeswehr wird bis in die einzelne Dienststelle vorbereitende Maßnahmen für den Fall einer Verlegung der sogenannten NATO Response Force treffen.
Die Bundeswehr ist vorbereitet und erhöht derzeit weiter ihre Bereitschaft. Das bedeutet auch, dass die Bevölkerung gegebenenfalls in den nächsten Tagen mehr militärische Bewegungen im öffentlichen Raum wahrnehmen kann. Es kann auch zu Einschränkungen im Verkehrsbereich kommen, da Transportkapazitäten zu Lande, zu Wasser und in der Luft für militärische Zwecke vorgehalten werden müssen.
Zu der Entwicklung der Lage werden wir weiter berichten, auch auf unseren Webseiten: bmvg.de und bundeswehr.de