Dienstag, 10. Februar 2026

LeSuBiA - Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland

Unter der Abkürzung LeSuBiA (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) wurde heute in der Bundespressekonferenz die Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland vorgestellt. Dazu waren Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Familienministerin Karin Prien und BKA-Präsident Holger Münch erschienen.

Schwerpunkt der Studie ist Gewalt im häuslichen Umfeld gegen Kinder, Frauen und Männer. Nur fünf Prozent der Fälle werden angezeigt. Deshalb ist die Betrachtung des Dunkelfeldes so wichtig. Ein Gewalthilfegesetz soll zukünftig die Schwelle zu Anzeige senken und weitere Hilfsangebote für Betroffene schaffen.

Der Innenminister zeigte sich betroffen über die 95 Prozent der Fälle, die sich im Dunkeln bewegen. Bisher gab es nur das Gefühl eines hohen Dunkelfeldes. Die Studie untermauert das mit Zahlen. Demnach sind Männer und Frauen bei Gewalt in und nach Partnerschaften gleichermaßen betroffen. Lebensgefahr und Verletzungsrisiko sind bei Frauen allerdings deutlich höher als bei Männern. Jüngere Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund stellen die größte Gruppe der betroffenen Frauen. Auch ein urbanes Umfeld befördert die Gewalt. Ein überproportionales Gewaltpotenzial entfalte sich innerhalb der LGPTQ-Szene.

In  der Altersgruppe 16 bis 24 dienen KO-Tropfen als Tatwerkzeug. Jeder Zwanzigste ist inzwischen davon betroffen. Deshalb wird nun das Strafmaß gesteigert, so dass KO-Tropfen zukünftig wie die Verwendung einer Waffe behandelt werden, quasi als schwere Körperverletzung.

Neben dem Gewalthilfegesetz und einer intensiveren Prävention und Aufklärung sollen auch verstärkt technische Hilfsmittel eingesetzt werden. Zusammen mit dem Gewaltfrei in dieZukunft e.V. wurde eine Tarn-App entwickelt. Die App arbeitet verdeckt (getarnt) auf dem Handy der Betroffenen und kann gerichtsfeste Beweise sammeln. Diese sind auch Jahre nach der Tat noch juristisch nutzbar. Auch die elektronische Fußfessel soll öfter zur Anwendung kommen – und zwar nach dem spanischen Modell, wo der Täter einen Sender und das potenzielle Opfer einen Empfänger bei sich trägt. Dadurch kann das Opfer rechtzeitig auf Abstand gehen.

Zu erwähnen ist noch, dass LeSuBiA auch psychische und emotionale Gewalt erfasst. Vieles davon ist derzeit noch nicht strafrechtlich verfolgbar, kann aber erhebliche Langzeitschäden beim Opfer erzeugen.

Autor: Matthias Baumann