Heute wurde in der Bundespressekonferenz die PolizeilicheKriminalstatistik 2025 (PKS) vorgestellt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, BKA-Präsident Holger Münch, und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Andy Grote aus Hamburg, standen der Presse Rede und Antwort.
Insgesamt kann bemerkt werden, dass die Zahlen rückläufig sind. Das entspricht auch den Umfrageergebnissen zur gefühlten Sicherheit in der Dunkelfeldstudie SKID. Zwei Ursachen sind dabei hervorzuheben: Erstens wurden Besitz und Anbau von Cannabis zum Teil legalisiert und zweitens gab es deutlich weniger Zuwanderung.
Andy Grote bemerkte, dass sich die Kriminalität proportional zu den Zuwanderungszahlen entwickle. Besonders stark sei das kriminelle Verhalten in der Zeit kurz nach der Ankunft ausgeprägt. Die Hauptrisikogruppe seien junge Männer. Bei den TVBZ (Tatverdächtigenbelastungszahlen) werden die Tatverdächtigen je 100.000 Personen einer Gruppe betrachtet. Hier sind nichtdeutsche Tatverdächtige etwa doppelt so kriminell. Das schlägt sich auch auf den Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen in der Gesamtzählung nieder: 40,1 Prozent haben keine deutsche Staatsbürgerschaft. Auf Platz 1 rangieren mit gleichbleibend über 200.000 Tatverdächtigen die „Sonstigen“ inklusive der „Staatenlosen“. Bei „Staatenlosen“ werden in der Regel auch die Palästinenser erfasst. Wegen des nicht vorhandenen Staates Palästina gibt es keine separat erfassten Zahlen über diese Personengruppe. Den 40,1 Prozent nichtdeutscher Tatverdächtiger stehen 74,4 Prozent deutscher Opfer gegenüber. Das heißt, dass die Taten nicht nur innerhalb der nichtdeutschen Gruppen verübt werden, sondern tief in die Gesellschaft des Gastgeberlandes hineinwirken.
Neu hinzugekommen ist die Kategorie „Messerangriffe“. Seit 2020 werden diese Fälle erfasst. Nun sind die Daten soweit konsolidiert, dass sie auch ausführlich in der PKS behandelt werden können. Das Mitführen eines Messers ist hier noch nicht relevant. Es beginnt mit der verbalen Androhung. Vielfach wird das Messer als Drohkulisse bei Raub und sexueller Nötigung benutzt. Bemerkenswerte 40,5 Prozent jedoch wird es bei Mord, Totschlag oder Tötung auf Verlangen eingesetzt. Wenn also jemand mit einem Messer droht, sollte angesichts der 40,5 Prozent grundsätzlich einer Tötungsabsicht ausgegangen und mögliche Abwehrmaßnahmen darauf ausgerichtet werden. Zu erwähnen sei noch, dass die Zahlen bei Gewaltkriminalität, Sexualdelikten, Raub und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Tatmittel Messer rückläufig sind. Bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen sind die Zahlen im Vergleich zu 2024 7,8 Prozent gestiegen. Auf vier versuchte Tötungen kommt eine vollendete Tötung.
Bezüglich der Sexualstraftaten tut sich auf gesetzgeberischer Seite etwas. So wird die Fußfessel nach spanischem Modell eingeführt. Diese warnt das potenzielle Opfer, wenn sich der Täter nähert. Wegen der vielen Vergewaltigungen nach Verabreichung von KO-Tropfen, wird deren Nutzung nun wie der Einsatz einer Waffe gewertet mit einem stärkeren Strafmaß belegt. In Sachen Kinderpornografie ist besonders bitter, dass sich die EU wieder einmal selbst im Weg steht, so dass wohl der Zugang zum hocheffizienten, amerikanischen Ermittlungssystem NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) ausläuft. Alexander Dobrindt bedauert das außerordentlich.
Autor: Matthias Baumann
