Am 27. Dezember 2024 hielt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Rede zu seiner Entscheidung den Deutschen Bundestages gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes (Vertrauensfrage) aufzulösen.
Die aktuelle 20. Wahlperiode endet gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes mit dem ersten Zusammentritt des neuen Bundestages. Die Wahl zum Bundestag soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Es wird wieder eine Erststimme und eine Zweitstimme geben. Wie funktioniert das mit Direkt-Kandidaten und Listen-Kandidaten und was haben die Erststimme und die Zweitstimme damit zu tun?
Mit der Erststimme wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis, die Sie direkt im Bundestag vertritt. Das ist dann Ihr Direktkandidat und in der Regel jemand, der sich als Kümmerer im Wahlkreis bewährt hat.
Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei, die Sie im Bundestag haben möchten. Das kann eine andere Partei sein, als die, zu der Ihr Direktkandidat von der Erststimme gehört. Die Personen im Bundestag ergeben sich bei der Zweitstimme aus der Liste. Die Kandidaten der Liste werden innerhalb der Partei gewählt. Mit der Zweitstimme haben Sie also nur Einfluss auf die Partei, nicht jedoch auf die Personen der Liste.
Autor: Matthias Baumann