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Donnerstag, 8. Mai 2025

80 Jahre Kriegsende – Kranzniederlegung an der Neuen Wache

Zwei Tage nach Vereidigung der neuen Bundesregierung wurde mit einer Kranzniederlegung an der Neuen Wache dem 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges gedacht.

Dazu waren die fünf Verfassungsorgane erschienen: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger und der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Stephan Harbarth. Das Protokoll und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hatten sich etwas ganz besonderes überlegt: Zur Nationalhymne wurden die fünf Verfassungsorgane vor der Neuen Wache aufgereiht. Hier unser Videobericht:


Nach der Kranzniederlegung ging es wie üblich zu einer Gedenkstunde in den Bundestag.

Autor: Matthias Baumann

Dienstag, 6. Mai 2025

Neue Bundesregierung unter Friedrich Merz als Kanzler

Der 6. Mai 2025 war wohl der bisher längste Arbeitstag im Schloss Bellevue. Ganze zehn Stunden hatte die Presse vor Ort zugebracht, um am Ende doch noch der Übergabe der Ernennungsurkunden an Bundeskanzler Friedrich Merz und die neuen Minister beiwohnen zu können.

Friedrich Merz war im ersten Wahlgang gescheitert. Es folgten Stunden der Ungewissheit, ob es heute überhaupt einen zweiten Wahlgang geben werde. Die Medien spekulierten anhand der reden und Insiderkontakte, wie der Tag weiter verlaufen werde. Im Schloss Bellevue hofften die Pressevertreter auf Klarheit und ein tatsächliches Ende des durch die Ampel-Regierung erzeugten Chaos und Stillstandes. Es wurden Kaffee, Wasser, Suppe und Silberbesteck gereicht, was die Wartezeit etwas erleichtern konnte.

Fast schon mit Begeisterung wurde dann zu Kenntnis genommen, dass es einen zweiten Wahlgang geben werde. Als der Wahlgang dann sogar noch erfolgreich für Friedrich Merz verlief, bereiteten wir uns auf die nächsten Schritte vor: Fahrt zum Schloss Bellevue zur Abholung der Ernennungsurkunde, Rückfahrt in den Bundestag und Vorstellung des neuen Kabinetts, gemeinsame Rückkehr ins Schloss Bellevue und Übergabe der Ernennungsurkunden an die Minister.

Hier das Bundeskabinett = Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU):

Lars Klingbeil (SPD) Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler
Alexander Dobrindt (CSU) Bundesminister des Innern
Dr. Johann Wadephul (CDU) Bundesminister des Auswärtigen
Boris Pistorius (SPD) Bundesminister der Verteidigung
Katherina Reiche (CDU) Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Dorothee Bär (CSU) Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dr. Stefanie Hubig (SPD) Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Karin Prien (CDU) Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bärbel Bas (SPD) Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Karsten Wildberger (parteilos) Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung
Patrick Schnieder (CDU) Bundesminister für Verkehr
Carsten Schneider (SPD) Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Nina Warken (CDU) Bundesministerin für Gesundheit
Alois Rainer (CSU) Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat
Reem Alabali-Radovan (SPD) Bundesministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Verena Hubertz (SPD) Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Thorsten Frei (CDU) Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes

Autor: Matthias Baumann

Dienstag, 11. März 2025

Bericht 2024 der Wehrbeauftragten Dr. Eva Högl

Am 11. März 2025 stellte die Wehrbeauftragte des Bundestages, Dr. Eva Högl, in der Bundespressekonferenz ihren Bericht für das Jahr 2024 vor.

In diesem jahr endet die 5-jährige Amtszeit der Wehrbeauftragten und es ist noch unklar, ob sie weitermacht oder durch ein anderes Mitglied des Bundestages abgelöst wird. Nach anfänglicher Skepsis war doch festzustellen, dass Eva Högl sich sehr schnell in das neue Themengebiet Bundeswehr einarbeiten konnte. Von der Truppe wird sie sehr geschätzt, weil sie nahbar ist und mit nur wenigen Worten einen Draht zu ihren Gesprächspartnern aufbauen kann.

Der Bericht beschäftigte sich wie immer mit sämtlichen Themen der Bundeswehr: von der Beschaffung über den Zustand von Kasernen und Casinos bis zur Sicherheitsüberprüfung. Bei der Presse blieben insbesondere ihre Ausführungen zur Personalgewinnung hängen. So geht ein Großteil freiwillig Wehrdienstleistender für die Bundeswehr verloren, weil ihnen der Dienst „zu langweilig“ sei.

Hier unser Komplett-Mitschnitt der Pressekonferenz:

 

Autor: Matthias Baumann

Freitag, 27. Dezember 2024

Auflösung des Deutschen Bundestages durch Bundespräsident Steinmeier

Am 27. Dezember 2024 hielt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Rede zu seiner Entscheidung den Deutschen Bundestages gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes (Vertrauensfrage) aufzulösen.


Die aktuelle 20. Wahlperiode endet gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes mit dem ersten Zusammentritt des neuen Bundestages. Die Wahl zum Bundestag soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Es wird wieder eine Erststimme und eine Zweitstimme geben. Wie funktioniert das mit Direkt-Kandidaten und Listen-Kandidaten und was haben die Erststimme und die Zweitstimme damit zu tun?

Mit der Erststimme wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis, die Sie direkt im Bundestag vertritt. Das ist dann Ihr Direktkandidat und in der Regel jemand, der sich als Kümmerer im Wahlkreis bewährt hat.

Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei, die Sie im Bundestag haben möchten. Das kann eine andere Partei sein, als die, zu der Ihr Direktkandidat von der Erststimme gehört. Die Personen im Bundestag ergeben sich bei der Zweitstimme aus der Liste. Die Kandidaten der Liste werden innerhalb der Partei gewählt. Mit der Zweitstimme haben Sie also nur Einfluss auf die Partei, nicht jedoch auf die Personen der Liste.

Autor: Matthias Baumann

Mittwoch, 5. Juli 2023

Verteidigungshaushalt 2024 wächst um 1,7 Milliarden Euro und NATO-Quote wird erreicht

Pressemitteilung 30/2023 des BMVg vom 05.07.2023:

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 nebst Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 des Sondervermögens Bundeswehr und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Der Verteidigungshaushalt steigt im kommenden Jahr um etwa 1,7 Mrd. Euro auf 51,8 Mrd. Euro.

Auch wenn der Bedarf der Bundeswehr über dem vorgesehenen Betrag liegt und gerade der laufende Betrieb künftig eine weitere Erhöhung des Etats erforderlich machen wird, spiegelt das Ergebnis die aktuellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen wider. Im Vergleich zu dem bisherigen Finanzplan ist für den Verteidigungshaushalt in den Jahren 2024 bis 2027 nach jetzigem Stand eine Steigerung um insgesamt rund 7,3 Mrd. Euro vorgesehen.

Diese finanzielle Unterfütterung des Verteidigungshaushaltes ist angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Situation gut investiert – in unsere Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft.

„Die vorgesehene Haushaltsplanung trägt den Aufgaben der Soldatinnen und Soldaten im Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung Rechnung“, so Minister Pistorius. „Sie spiegelt gleichzeitig die angespannte Haushaltslage wider und wird einige Anstrengungen im Haushaltsvollzug erfordern. Es ist klar, dass wir hier nicht stehen bleiben können. Die Bundeswehr muss weiterhin modernisiert und vernünftig ausgestattet werden. Gemeinsam mit dem Finanzministerium werden wir dafür Sorge tragen, dass die dafür nötigen Mittel zur Verfügung stehen werden. Das Sondervermögen Bundeswehr gibt uns für die Ausrüstung unserer Streitkräfte zunächst den notwendigen Spielraum. So konnten wir im ersten Halbjahr mit einer hohen Anzahl an 25-Millionen-Euro-Vorlagen im Parlament die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung von Rüstungsprojekten sorgen. Nach der Ausschöpfung des Sondervermögens werden wir allerdings dringend einen deutlichen Sprung beim regulären Verteidigungshaushalt brauchen.“

Mit den Beschlüssen zum Verteidigungshaushalt wird zum einen dem Betrieb der Bundeswehr und zum anderen den Bereichen Fähigkeitserhalt und Fähigkeitsentwicklung Rechnung getragen. Ganz im Sinne der Zeitenwende können daneben aus dem im Sommer 2022 eingerichteten Sondervermögen Bundeswehr im Jahr 2024 rund 19,2 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden. Die Mittel des Sondervermögens werden für die Finanzierung bedeutsamer Vorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, zur Verfügung stehen. Im kommenden Jahr sind zum Beispiel Ausgaben für den Schützenpanzer Puma, Flottendienstboote der Klasse 424, Fregatten der Klasse 126, Korvetten der Klasse 130, U-Boote der Klasse 212 Common Design, die Waffensysteme F-35 und Eurofighter, die bodengebundene Luftverteidigung mit IRIS-T SLM, den NATO-Hubschrauber 90, die Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO), Satellitenkommunikation, Bekleidung und persönliche Ausrüstung sowie für Munition berücksichtigt. Damit kann die Bundeswehr einen weiteren Schritt hin zu einem breiten und innovationsorientierten Fähigkeitsspektrum gehen.

Die Bundesregierung bekräftigt mit den heutigen Beschlüssen ihr Bekenntnis zu ihren internationalen Bündnisverpflichtungen in der NATO sowie innerhalb der EU. Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2024 und dem Finanzplan bis 2027 sowie dem Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens Bundeswehr sollen ab dem kommenden Jahr 2% des Bruttoinlandsprodukts für NATO-Verteidigungsausgaben aufgewendet werden.

Das parlamentarische Verfahren soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2023 mit der 1. Lesung des Haushaltsgesetzes 2024 beginnen.

Dienstag, 15. März 2022

Wehrbeauftragte Eva Högl stellt ihren Bericht 2021 in der Bundespressekonferenz vor

"Die Amtshilfe muss jetzt enden!", waren die klaren Worte von Eva Högl bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des 63. Jahresberichtes der Wehrbeauftragten des Bundestages. Bei allem Verständnis für die Belastung der Gesundheitsämter und anderer Einrichtungen durch die Corona-Pandemie fordert sie schon länger die zivile Verantwortung für zivile Angelegenheiten ein. Die Bundeswehr habe ihren Kernauftrag zu erfüllen. Überhaupt bietet Eva Högl auch Parteikollegen und der Verteidigungsministerin beherzt die Stirn: "Die Wehrbeauftragte ist unabhängig, und ich nehme das sehr ernst." Dabei betonte sie das "sehr".

In ihrer Vorrede, bei der Beantwortung von Fragen und im kleinen Kreise wurde deutlich, dass sie eine authentische "Freundin" der Bundeswehr ist. Das drückt auch der letzte Satz der Pressemitteilung aus: "Der Jahresbericht 2021 benennt nicht nur Versäumnisse, Mängel und Defizite. Die Truppe hat bewiesen, wie leistungsfähig, professionell und verlässlich sie ist. Dafür verdient sie unseren Respekt und unsere Anerkennung." Es gebe viele Dinge, auf die "wir" stolz sein können. Dass es einen kontroversen Diskurs gebe, begrüßte sie ausdrücklich: "Das schlimmste ist Desinteresse."

Wehrbeauftragte Eva Högl legt ihren Bericht 2021 in der Bundespressekonferenz #BPK vor
Wehrbeauftragte Eva Högl legt ihren Bericht 2021 in der Bundespressekonferenz vor.

So freute sie sich über die 100 Milliarden Euro Sondervermögen. Dieses bediene keine neu eingereichten Wunschlisten, sondern werde konsequent für die überfälligen Anschaffungen von Nachtsichtgeräten, Funktechnik, Kälteschutz, Nässeschutz, Helmen und anderen Dingen der Grundausstattung eingesetzt. Es könne nicht sein, dass ein Land wie Deutschland solche simplen Dinge nicht schnell beschaffen könne. Der Grund des Übels sei das hochkomplexe Vergaberecht, das andere EU-Staaten bereits etwas flexibler auslegen. Damit geht sie konform mit den Äußerungen des zuständigen Vizeadmirals, der das Beschaffungswesen als "toxisch" bezeichnet hatte. Aber auch die Ministerin ist inzwischen auf diesen Zug aufgesprungen.

Den jüngsten Einwurf von Generalleutnant Alfons Mais, dass die Bundeswehr "blank" dastehe, bezeichnete sie als "emotional" und konnte das aus ihrer Wahrnehmung nicht bestätigen. Bei 60 Truppenbesuchen in 2021 konnte sie sich von der Motivation und der Einsatzbereitschaft der Truppe überzeugen: "Unsere Soldaten sind gut vorbereitet und nehmen den Auftrag an." Allerdings begegnen ihr bei der Nachwuchsgewinnung ambivalente Überlegungen. Während die Bundeswehr bisher ein begehrter Arbeitgeber war, steht nun die Frage im Raum, ob Deutschland und dessen freiheitliche demokratische Grundordnung den Einsatz des eigenen Lebens wert ist. Andere fühlen sich durch die neuerliche Entwicklung in der Ukraine sogar beflügelt und möchten "auch etwas beitragen". So hat sich die Personaldecke der Bundeswehr im Gegensatz zu anderen Branchen während der Pandemie kaum verändert. Die 184.000 Bundeswehrangehörigen sollen mittelfristig noch auf 203.000 anwachsen. Eine Diskussion über die Reaktivierung der Wehrpflicht hält die Wehrbeauftragte zurzeit für wenig nützlich, obwohl sie anfänglich an der Befeuerung einer erneuten Diskussion darüber mitgewirkt hatte.

Eva Högl sieht sich als Anwältin der Soldaten und beleuchtet vom Kälteschutz über Baumaßnahmen, Arbeitszeitverordnung, Frauen, Auslandseinsätze, Mobbing, Schutzimpfungen bis zur Beschaffungsreform sämtliche Facetten des Lebens in der Bundeswehr. Der aktuelle Bericht umfasst 176 A4-Seiten. Der Bericht ist gut und flüssig geschrieben und enthält viele konkrete Beispiele. In 2021 hatte das Büro der Wehrbeauftragten 3.967 Fälle zu bearbeiten, von denen 2.606 persönliche Eingaben waren. Besonders wichtig scheint ihr das interne Klima und ein professionelles Führungsverhalten zu sein.

Autor: Matthias Baumann

Donnerstag, 27. Januar 2022

Neuregelung des § 217 StGB zur Suizid-Beihilfe

Fünf Vertreter verschiedener Parteien waren heute Mittag in der Bundespressekonferenz erschienen. Das zeugte von großem Konsens bei der Umgestaltung des Strafrechtsparagraphen 217. In § 217 StGB geht es um die Beihilfe zum Selbstmord. Ein Thema, das gerne in der Tabu-Zone belassen und nur ungerne öffentlich diskutiert wird. Entsprechend unprofessionell und unkontrollierbar sah bisher die Landschaft bei der Suizidhilfe aus.

Missbrauch verhindern

Der Laie denkt bei Suizid-Beihilfe wohl in erster Linie an eine Unterstützung bei der diskreten und schmerzlosen Durchführung. Die Gesetzesänderung soll aber genau das Gegenteil bewirken. Laut der fünf Parteienvertreter sei es gerade ein Mittel zur Suizid-Prävention. Die Hilfe zum Selbstmord sei demnach weiterhin strafbar, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden. Missbrauch solle verhindert werden. In der Neufassung sind zwei unabhängige ärztliche Gutachten zur Bestätigung der "Freiverantwortlichkeit" des Betroffenen vorgesehen. Ferner muss ein Beratungsprozess durchlaufen worden sein, in dem noch einmal die Gründe für den Selbstmord abgeklopft und idealerweise behandelt werden.

Der Schrei nach Beratung und Hilfe

Diskussionen mit Experten hätten ergeben, dass nur 10% der Suizidversuche tödlich enden. Wer seinen Suizid ankündige, verweise letztlich auf seine Ohnmacht, aus einer unerträglichen Lebenssituation aussteigen zu können. Es sei der Schrei nach einer Zäsur, die aber nicht zwangsläufig tödlich enden soll. Deshalb soll parallel das Beratungs- und Hilfsangebot ausgebaut werden, um gesunde Lebensperspektiven für die Zeit nach der Zäsur zu eröffnen. Wie das in der Praxis aussehen soll, ist noch unklar, da die relevanten Anlaufstellen während Corona weiter unter Druck geraten sind. Therapeutische Kapazitäten werden zurzeit wie Goldstaub gehandelt.

Hauptzielgruppe für Suizid sind Kinder und Jugendliche. Diese werden im Gesetzentwurf jedoch bewusst ausgeklammert. Für sie soll "assistierter Suizid" gar nicht gestattet sein, da ihnen die Zeitdimension des dann nicht mehr verfügbaren Lebens nicht vermittelbar sei. Auch hier gilt der Aufbau des Beratungsangebotes zur Klärung der unerträglichen Lebenssituationen - also ein klarer Ansatz von Suizid-Prävention.

Demnächst wird der Gesetzentwurf dem Bundestag vorgestellt. Es gilt als sicher, dass dieser eine entsprechende Zustimmung bekommt.

Autor: Matthias Baumann

Montag, 1. März 2021

Bericht der Wehrbeauftragten zur aktuellen Situation in den Streitkräften

Es ist schon beeindruckend, wenn Pressekollegen bereits während der Vorstellung eines Berichtes detaillierte Fragen zu dessen Inhalt stellen. Der Jahresbericht 2020 der Wehrbeauftragten, Eva Högl, umfasst 150 eng bedruckte A4-Seiten. Der Bericht ist keine einfache Lektüre, die man schnell mal nebenbei durchliest. Ein Selbsttest hat ergeben, dass bei begleitendem Tagesgeschäft gut eine Woche zum Lesen eingeplant werden sollte. Vermutlich hatten die schnellen Journalisten nach den Reizthemen gesucht und die betreffenden Passagen quergelesen.

Der Bericht ist sehr vielschichtig und enthält durchaus positive Aspekte. Er beschäftigt sich mit Corona, der Inneren Führung, der finanziellen Ausstattung, mit Personal und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, mit Material, Infrastruktur, Digitalisierung, Einsätzen, Rechtsverstößen sowie der Fürsorge mit ihren reichhaltigen Facetten von Beschädigtenversorgung bis Militärseelsorge.

Bericht 2020 der Wehrbeauftragten Eva Högl zur aktuellen Situation in der Bundeswehr
Bericht 2020 der Wehrbeauftragten, Eva Högl, zur aktuellen Situation in der Bundeswehr - Vorstellung des Berichtes am 23. Februar 2021 in der Bundespressekonferenz

Die Wehrbeauftragte wird vom Bundestag für fünf Jahre gewählt. Damit überspannt sie den Zeitraum einer normalen Legislaturperiode. Das verschafft ihrem Sonderstatus eine entsprechende Geltung und fraktionspolitische Unabhängigkeit. Sie berichtet an den Verteidigungsausschuss des Bundestages, ist diesem aber administrativ nicht unterstellt. Der Bundestag und dessen Verteidigungsausschuss können der Wehrbeauftragten aber Weisungen erteilen. Darüber hinaus ist sie von Weisungen frei. Sie selbst darf Truppenbesuche ohne Voranmeldung durchführen. Dabei sind ihr alle gewünschten Unterlagen vorzulegen oder die entsprechenden Zugänge zu gewähren. Bei besonders geheimen Einrichtungen kann ihr nur durch Beschluss der Ministerin der Zugang verweigert werden. Das schafft ein Höchstmaß an Transparenz und Klärungsmöglichkeiten.

2020 wurden 3.907 Fälle bearbeitet, die sich entweder per Eingabe, durch meldepflichtige Ereignisse, bei Gesprächen am Rande von Truppenbesuchen oder durch Presseberichte ergeben hatten. Der größte Teil stammte aus persönlichen Eingaben, die vorrangig von Unteroffizieren und Mannschaftssoldaten eingereicht wurden. Es gab auch 35 anonyme Eingaben, die per Gesetz (WBeauftrG § 8) nicht bearbeitet, aber durchaus zur Kenntnis genommen werden. Gemäß Dienstvorschrift A-2600/2 dürfen Soldaten, die eine solche Eingabe machen, keine Benachteiligungen entstehen. Wer sich an die Wehrbeauftragte wendet, kann das direkt tun - ohne Einhaltung eines Dienstweges. Damit fungiert die Wehrbeauftragte als Petitionsausschuss für Soldaten. Ganz pfiffige Petenten richten ihr Anliegen zusätzlich an den Petitionsausschuss des Bundestages. Hier besteht aber ein reger Austausch, so dass die Vorgänge letztlich doch bei der Wehrbeauftragten landen und dort bearbeitet werden.

Wer den Bericht liest, wird immer wieder über dieselben Knackpunkte stolpern: Kommunikation, Bürokratie, widersprüchliche Rechtsgrundlagen und mangelnde Flexibilität. Wo Kummunikation und Flexibilität klappen, funktioniere es laut Eva Högl auch sehr gut mit der Teamarbeit, der Berufszufriedenheit und der bravourösen Erledigung von Aufträgen. Geldmangel ist inzwischen kein Thema mehr. Dafür aber die genannten Defizite in Struktur und Denkmustern. Gerade in den haarsträubenden Passagen zur Personalentwicklung, der Materialausstattung, der Digitalisierung und den Liegenschaften steht sich die Bundeswehr oft selbst im Weg oder wird durch Referenzbehörden der zuständigen Bundesländer blockiert.

Bericht 2020 der Wehrbeauftragten Eva Högl zur aktuellen Situation in der Bundeswehr
Bericht 2020 der Wehrbeauftragten Eva Högl zur aktuellen Situation in der Bundeswehr - Besonders traurig sieht es für Piloten und Fallschirmspringer aus. - Archivfoto 9/2020

Beispielsweise verlieren Piloten ihre Lizenzen oder Fallschirmspringer erleiden vermehrt Unfälle, weil keine Fluggeräte verfügbar sind oder kein Personal, das diese Geräte wartet oder bewegt. Damit fehlen die notwendigen Flugstunden oder Pflichtsprünge. Hinzu kommen ausgelaufene Wartungsverträge wegen Überalterung von Technik. Die Luftwaffe und luftmobilen Heereseinheiten befinden sich deshalb in einer sich technisch und personell gegenseitig befruchtenden Abwärtsspirale. Das sorgt für berechtigte Frustration bei hoch qualifiziertem Personal und Bereitschaftslücken bei der Landes- und Bündnisverteidigung.

Wenn es um qualifiziertes Personal geht, hat die Wirtschaft immer noch die Nase vorn: Wer sich nachhaltig in der freien Wirtschaft behauptet hat und nun mal etwas anderes machen möchte, wird durch Papierkrieg, elend lange Bearbeitungszeiten, praxisferne Einstellungstests, lustlose Kommunikation und unflexible Regeln für den Einstiegsdienstgrad und die Vergütung abgeschreckt. Gelingt solch ein Seiteneinstieg doch einmal, muss sich der neue Kamerad mit dem Neid der Bestandskameraden auseinandersetzen, die sich über Jahre hinweg hochgedient haben. Auch auf diese Befindlichkeiten geht der Bericht ein und zeigt damit, wie umfänglich die Themen betrachtet werden.

Überhaupt ist zwischen den Zeilen zu lesen, wie hoch die Wertschätzung der Wehrbeauftragten gegenüber den Soldaten und ihrem Dienst ist. Defizite werden nüchtern beim Namen genannt, Ursachen werden ermittelt und durchgeführte Maßnahmen lobend erwähnt. Es erfolgt keine parteipolitische Polemik über Sinn und Zweck der Bundeswehr, sondern eine professionelle Auseinandersetzung mit den oben genannten Themenkomplexen von Corona bis Fürsorge.

Eva Högls Vergangenheit als Juristin schwingt im gesamten Jahresbericht mit. Mehrfach geht sie auf juristische Widersprüche oder überholte Regeln ein, die dringend überarbeitet werden müssen. Ablesen lässt sich ferner die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium. Bis auf wenige Meinungsverschiedenheiten scheint sie ein gutes Verhältnis zu den dortigen Entscheidungsträgern aufgebaut zu haben, ohne sich jedoch deren Einfluss zu unterwerfen. Sind wir also gespannt, wie viel von ihrem ehrlichen - und an vielen Stellen schonungslosen - Bericht in der näheren Zukunft umgesetzt wird. Immerhin liefert das Papier auch jede Menge Lösungsvorschläge.

Autor: Matthias Baumann

Dienstag, 23. Februar 2021

Wehrbeauftragte Eva Högl stellt ihren Bericht für 2020 vor

Die Art und Weise, wie Eva Högl im Mai 2020 in ihr Amt als Wehrbeauftragte gehievt wurde, hatte ihr keine gute Startposition verschafft. Ihr Vorgänger, Hans-Peter Bartels, galt als fachkundig und geschätzt bei der Truppe. Eva Högl war in Sachen Bundeswehr und Verteidigung ein unbeschriebenes Blatt. Vielleicht war das der Grund, warum der bekennende Pazifist und SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich gerade Eva Högl auf diesen Posten setzen wollte. Eva Högl hatte immer einen großen Respekt vor diesem Amt, aber nie darauf spekuliert. Ganz im Gegenteil, sie war im Mai 2020 gar nicht auf der Suche nach einer neuen Herausforderung. Als Rolf Mützenich fragte, fühlte sie sich geehrt und sagte zu.

Wehrbeauftragte Eva Högl stellt ihren Bericht für 2020 in der Bundespressekonferenz #BPK vor
Wehrbeauftragte Eva Högl stellt ihren Bericht für 2020 in der Bundespressekonferenz vor.

Inzwischen liegen 30 Truppenbesuche unter Corona-Bedingungen hinter ihr und die Erstellung eines Berichtes mit knapp 150 Seiten. Erstmalig trat sie heute als Wehrbeauftragte vor die Presse und stellte den Jahresbericht 2020 vor. Es war eine beachtliche Zahl an Fotografen erschienen. Die Wortpresse konnte an zwei Händen abgezählt werden. Wer aber dabei war, konnte ihr unvorbereitet auf den Zahn fühlen. Das Ergebnis war beeindruckend:

Eva Högl beantwortete alle Fragen mit viel Sachverstand. Sie wirkte gut informiert und wich keiner Frage aus. Sie meisterte die Pressekonferenz völlig souverän und ohne eine verunsicherte Delegation an ihre anwesenden Mitarbeiter. Ein weiterer unerwarteter Pluspunkt war die Feststellung, dass Eva Högl von der Meinung ihrer Parteiführung abweicht und klar Partei für die Soldaten ergreift. So will sie den Soldaten Antworten zu Afghanistan liefern, setzt sich für bewaffnete Drohnen ein und hat in ihrem Bericht nicht nur Mängel aufgeführt, sondern auch Dinge benannt, die gut funktionieren. Sie zeigte sich beeindruckt von dem, was die Bundeswehr kann und leistet.

Die Amtshilfe während Corona sei ganz nett gewesen, aber es seien dadurch Themen wie die Auswahlkonferenz für Feldwebel auf der Strecke geblieben. Corona habe auch ihren Wirkungsradius eingeschränkt, so dass sie die Truppen im Auslandseinsatz erst nach dem Lockdown besuchen wird. Der Eindruck vor Ort und das persönliche Gespräch sind ihr sehr wichtig. Das klingt schon fast nach Militärbischof. Am Rande der Pressekonferenz war zu erleben, dass das keine Sprüche sind. Den Kollegen Thomas Wiegold von "Augen geradeaus!" begrüßte sie mit "Hallo Herr Wiegold, ... ich lese Sie öfter als ich Sie sehe."

Dass Eva Högl eine gute Arbeit leistet war auch schon aus der Truppe zu hören. Die heutige Pressekonferenz und das persönliche Erleben der neuen Wehrbeauftragten konnten das bestätigen.

Autor: Matthias Baumann

Mittwoch, 13. Januar 2021

Bürgerrat soll Lust an der Debatte fördern

Schirmherr Wolfgang Schäuble hatte sich bewusst ein kontroverses Thema für den aktuellen Bürgerrat ausgesucht: "Deutschlands Rolle in der Welt". Die noch geheime Vorsitzende des Bürgerrates, Marianne Birthler, ist gespannt auf die Ergebnisse der Diskussionsrunden. Diese werden derzeit online geführt und durch ein Team von 90 Personen vor- und nachbereitet. Hinzu kommen 30 Experten, die die beratenden Bürger beraten. Der eigentliche Bürgerrat besteht aus etwa 160 zufällig aus den Melderegistern ausgewählten Personen. Die Zusammensetzung sei in vielerlei Hinsicht heterogen.

Bürgerrat soll Lust an der Debatte fördern
Bürgerrat soll Lust an der Debatte fördern - Foto: Bürgerrat (Regionalkonferenz des Bürgerrates in Gütersloh im Sommer 2019 - also vor Corona)

Stellt sich die Frage, ob 160 Personen, die gerade einmal 0,0002 Prozent der Bevölkerung ausmachen, wirklich so repräsentativ für eine politische Meinungsbildung sind. Die Initiatoren des Bürgerrates werden ständig mit dieser Frage konfrontiert und antworten dann mit den Erfahrungen aus Irland und Frankreich. Dort werden nur 100 oder sogar weniger Personen per Zufallsprinzip in den Bürgerrat eingeladen.

Selbst bewerben kann sich ein Bürger also nicht. Das schütze den Bürgerrat auch vor einer "feindlichen Übernahme" durch Aktivisten, die ihre individuellen Ansichten als allgemeinen Willen des Volkes verstehen. Schließlich gebe es über den Bürgerrat hinaus die vielfältigen Möglichkeiten demokratischer Teilhabe in Parteien, Verbänden und Bürgerinitiativen. Der Bürgerrat soll bei den Beteiligten Lust auf diese weiterführenden Formate machen. Auch erlebe der beratende Bürger, wie herausfordernd die parlamentarische Debattenkultur sein könne, bei der am Ende idealerweise ein allseits akzeptierter Konsens stehe.  Die Erfahrung zeige, dass dieses Konzept aufgehe und sogar die Kontaktpersonen der 160 Bürger entsprechend für politisches Engagement begeistert werden.

Die Sitzungen des jeweiligen Bürgerrates belaufen sich auf insgesamt 42 Stunden. Die Teilnehmer werden dafür mit 450 Euro vergütet. Wer kein Internet hat, wird mit der entsprechenden Technik ausgestattet. Auch wenn Fahrt- und Hotelkosten derzeit wegfallen, ist die Aktion im virtuellen Raum nicht viel kostengünstiger. Das Budget des Bürgerrates mit seinem technischen Unterbau und den ergänzenden Kräften beläuft sich auf 1,8 Millionen Euro.

Der Bürgerrat ist ein sehr junges Element zur Beteiligung am politischen Diskurs. Einige Politiker fühlen sich von der Realität oder bestimmten Themen abgekoppelt. Deshalb erachten sie dieses Meinungsbild als wertvoll für die Entscheidungsfindung. Der Bürgerrat ist - wie der Name schon sagt - ein beratendes Instrument und trifft selbst keine Entscheidungen. Die Argumentation innerhalb des Bürgerrates und ein erzielter Konsens können allerdings finale Entscheidungen in der Bundespolitik beeinflussen.

Autor: Matthias Baumann

Montag, 21. Dezember 2020

Kirche setzt sich mit Rüstungsexporten auseinander

Es war eine dieser Pressekonferenzen, in der sich die Protagonisten darauf konzentrierten, einen Katalog von Forderungen vorzutragen. Die Prälaten Dutzmann und Jüsten waren persönlich erschienen und Dr. Simone Wisotzki war per Skype zugeschaltet. In der GKKE, der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung, sind evangelische und katholische Amtsträger zusammengeschlossen und versuchen, am sicherheitspolitischen Diskurs des Bundestages teilzunehmen. Als eine Art ethische Lobby und weitere Stimme in der Meinungsvielfalt des Parlaments.

Zum "Hinschauen, wo es weh tut" werden die Gläubigen regelmäßig von der Kanzel aus ermutigt. Langjährige Predigthörer wissen natürlich, in welche Richtung zu schauen ist, damit es möglichst nur bei anderen weh tut. Die GKKE hat sich für das Hinschauen den Prügelknaben der Nation ausgesucht: die Bundeswehr und im weiteren Sinne die Rüstungsindustrie. Akribisch wurden 100 Seiten mit statistischen Daten zu Rüstungsgenehmigungen und tatsächlichen Exporten zusammengestellt und mit entsprechenden Forderungstexten versehen. Hinzu kamen Klagelieder über die Differenz zwischen "politischer Rhetorik" und dem Handeln der Bundesregierung. Die GKKE selbst ist fein raus, da sie nur analysiert, beobachtet, kritisiert und fordert. Umsetzen muss sie nichts. Kein Wunder, dass das für Rüstung zuständige Wirtschaftsministerium seit 2018 den Dialog auf Eis gelegt hat.

GKKE Rüstungsexportbericht 2020
GKKE stellt ihren Rüstungsexportbericht 2020 vor - Das Archivfoto aus 3/2019 zeigt ein Maschinengewehr MG3 und dessen Munition. Kann der Nachschub an Munition gestoppt werden, endet bald auch der Konflikt.

Der 100-seitige Bericht und die Aussagen in der Pressekonferenz vermittelten den Eindruck, dass die Fachgruppe im Lagebild des Jahres 2000 lebt. Auf dieser Basis scheint sie die Zusammenhänge von Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zu bewerten. Flankiert wird das mit der Definition eines ethischen Sollzustandes, der eine allseits praktizierte, regelbasierte Konfliktlösung voraussetzt. Das verschafft der GKKE eine Anschlussfähigkeit bei DIE LINKE und den Grünen. Terrorismus, Krim, Corona und Desinformation spielen als Bedrohungsszenarien eine untergeordnete Rolle. Über bewaffnete Drohnen fange man gerade an, sich eine Meinung zu bilden. Zumindest hat die GKKE das zeitlose Problemfeld der Kleinwaffen im Blick und weiß, dass ein Ende der Munitionslieferung auch ein Ende der Nutzung der Waffen bedeutet.

Während sich die praktizierende Christin Annegret Kramp-Karrenbauer über die Möglichkeiten des neuen Europäischen Verteidigungsfonds freut, wird dieser von der GKKE scharf kritisiert. Dass Deutschland und Europa seitens der USA zunehmend in die Eigenverantwortung entlassen werden, scheint außerhalb der Wahrnehmung dieser kirchlichen Fachgruppe zu liegen. Die Strategie der Hilfe zur Selbsthilfe ist ihnen wohl ebenfalls neu. So habe die Gruppe "wiederholt auf die Problematik der Ertüchtigung von Polizei und Sicherheitskräften in Drittstaaten hingewiesen". Nach allgemeinem Verständnis arbeiten Ausbilder von Polizei und Bundeswehr in fragilen Staaten, um ein gewisses Maß an Stabilität zu erreichen, bauen mit regionalen Kräften erste tragfähige Strukturen auf und haben das erklärte Ziel, entbehrlich zu werden. In einigen Ländern gelingt das und in anderen Ländern wie Mali stellt sich die Ausbildung regionaler Kräfte eher als Zeitverschwendung heraus. Hilfe zur Selbsthilfe stellt Hilfsbedürftige auf eigene Füße und entlastet damit die Helfenden.

Die GKKE heftet sich die Lorbeeren für eine Verbesserung der Transparenz bei Kriegswaffenausfuhren an und betont, dass sie Gerichtsverfahren gegen Heckler & Koch oder Sig Sauer beobachte. Diese sollen Kleinwaffen an problematische Empfänger geliefert haben. Sie schauen aber auch hin bei Waffenlieferungen an Staaten, die am Jemen-Konflikt beteiligt sind. Ein ganz schwieriges strategisches Thema, das die Außen- und Sicherheitspolitik von NATO-Partnern, Erdölabnehmern und Exportnationen in ein Dilemma führt. Als Lösung schlägt die GKKE ein Rüstungsexportkontrollgesetz vor. Auch möchte sie eine umfangreiche Kontrollinstanz für Rüstungsexporte und mögliche Weiterverkäufe von Waffen in deutschen Behörden etabliert sehen.

Politik in Deutschland wird mit Kompromissen gestaltet. Parteien, Ausschüsse, Arbeitskreise, Lobbyisten, Minister, Hinterbänkler und Journalisten bringen ihre Meinung ein. Dann wird debattiert. Einige Themen lösen sich zuweilen zwischenzeitlich von selbst. Und zum Schluss gibt es einen Konsens der stärksten Kräfte. In diesem Potpourri mischt auch die GKKE mit.

Autor: Matthias Baumann

Freitag, 27. November 2020

Haushaltsgesetz 2021 und die Frage nach dem einen Haushalt für 3 Ressorts im Umfang von 3% des BIP

Vier Stunden mit Maske in der Bundespressekonferenz zu sitzen, ist schon herausfordernd. Das ist aber gar nichts gegenüber dem, was die Vertreter der Bundestagsfraktionen geleistet haben: Mehr als 17 Stunden lang hatten sie von gestern 11:08 Uhr bis heute 4:37 Uhr um die finale Fassung des Haushaltsgesetzes 2021 gerungen. Nach einer kurzen Verschnaufpause saßen sie der Presse gegenüber. Dafür sahen die Damen und Herren aber noch erstaunlich frisch aus.

Corona ist wohl der größte Einflussfaktor für das Haushaltsgesetz 2021. Selbst die Opposition kommt zu dem Ergebnis, dass eine Aufstockung des Haushalts dafür richtig sei. Sie bemängelt lediglich die Art der Finanzierung und wirft Olaf Scholz vor, einen "Wahlkampfhaushalt" zusammengebaut zu haben. Und dann kommen auch schon die Differenzen innerhalb der Nichtregierungsparteien: Die Linke will die Schuldenbremse abschaffen und die FDP möchte diese strikter anwenden. Die Linke spricht sich für einen Lastenausgleich in Form von Sonderabgaben für Vermögende aus, während die FDP genau diese Personengruppe entlasten möchte, um ein gutes Investitionsklima zu schaffen. Die Grünen fordern ökologische Auflagen für bezuschusste Großunternehmen und die AfD möchte die Asylrücklagen zugunsten der Refinanzierung auflösen. AfD (459) und FDP (527) hatten mehr als die Hälfte der über 1.800 Änderungsanträge in die Bereinigungssitzung eingebracht.

#MSC #MSR Haushaltsgesetz 2021 und die Frage nach dem einen Haushalt für 3 Ressorts im Umfang von 3% des BIP
Haushaltsgesetz 2021 und die Frage nach dem einen Haushalt für drei Ressorts (Verteidigung, Diplomatie und Entwicklung) im Umfang von 3% des BIP

Nach der Opposition durften sich auch die Regierungsparteien zum Haushaltsgesetz 2021 äußern. Die CDU/CSU beklagte sich darüber, dass sich die Länder auf Kosten des Bundes ausruhten, obwohl diese nach aktuellen Erkenntnissen ähnliche Einnahmen wie 2019 hätten. Anders sehe das beim Bund aus. Die Union plädiert wie die AfD für die Auflösung von "Ausgaberesten". Es habe sich eine Mentalität des Ansparens etabliert, die vorhandene Gelder blockiere. Die SPD erläuterte die 35 Mrd. Euro für Corona: 15 Mrd. Euro seien verplant und 20 Mrd. Euro stehen als Reserve bereit, sind aber zu diesem Zweck vorerst gesperrt. Es war auch die SPD, die auf den weiter gewachsenen Verteidigungshaushalt in Höhe von 46,93 Mrd. Euro einging. In Relation zum gesunkenen BIP ist der Haushalt den 1,5% sehr nahe und steuert damit weiter auf die 2%-Verpflichtung gegenüber der NATO zu.

Da heute die haushaltspolitischen Sprecher sämtlicher Fraktionen zugegen waren, bot sich die Frage an, was sie denn vom jüngsten haushaltspolitischen Vorschlag der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) halten. Deren Vorsitzender, Wolfgang Ischinger, hatte vor wenigen Tagen in einer Videokonferenz noch einmal Folgendes bekräftigt: Das Ressort Verteidigung (BMVg), Diplomatie (Auswärtiges Amt) und Entwicklung (BMZ) sollten einen gemeinsamen Haushalt bekommen. Dieser solle einen Umfang von 3% des BIP haben. Das entspricht etwa 100 Mrd. Euro. Ziel sei es, die außen- und sicherheitspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung optimal aufeinander abzustimmen und ressortübergreifende Konzepte umzusetzen. Komplexe geopolitische Entwicklungen erfordern ein konzertiertes Handeln.

Die AfD hatte von diesem Vorschlag noch nichts gehört. Es sei undenkbar, dass man so starke Ministerien unter einen Hut bringen könne. Überhaupt seien 3% des BIP viel zu hoch. Man bedenke zudem den bürokratischen Aufwand bei der Zusammenlegung der Ressorts.

Grüne und Linke haben eine sehr ähnliche Meinung zu diesem Thema: Militärisches und Ziviles müssten getrennt sein. Die 2%-Verpflichtung gegenüber der NATO sei völlig falsch. Die Grünen können sich allerdings eine inländische Krisenprävention in Zusammenarbeit mit Innenministerium (BMI) und BMVg vorstellen. Auf ihrer Delegiertenkonferenz hatten sich die Grünen vor wenigen Tagen auf ihre Linie bei der Außen- und Verteidigungspolitik festgelegt: Abrüstung, Rüstungskontrolle, Verbot von ABC-Waffen, Ende der nuklearen Teilhabe und eine Einbeziehung von China in die Abrüstungsbemühungen. Das würde funktionieren, wenn alle mitmachen. Das sieht "da draußen" aber seit mindestens sechs Jahren ganz anders aus.

Die FDP freute sich über die Frage und warf ein, dass sie ja diese Idee gehabt habe. Es gehe um die 3D: Defense, Diplomacy und Developement - also Verteidigung, Diplomatie und Entwicklung. Die FDP findet eine Kombination dieser Ressorts und damit den Vorschlag der MSC sehr sinnvoll.

Die CDU/CSU zuckte bei den 3% zusammen. Eckehardt Rehberg rechnete auf die Schnelle die Eurobeträge aus. Derzeit stehen für die 3D 64 Mrd. Euro zur Verfügung. 3% des BIP wären mit Dämpfungsfaktor Corona gut 100 Mrd. Euro. Nein, das sei "keine gute Idee". Es sei "nicht realistisch" und die mit einer Ressortkombination einhergehende "Bürokratie zu hoch".

Die SPD setzte auf der Argumentation von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer auf und bemerkte, dass das BIP zu variabel sei, als dass man es mit Prozentwerten auf den Haushalt adaptieren könne. SPD-Sprecher Dennis Rohde plädierte für einen Haushalt, der in einem sinnvollen Umfang die notwendigen Mittel für den Aufbau und den Erhalt der Fähigkeiten bereitstelle. Eine Kombination der Ressorts konnte er sich auch nicht vorstellen.

So bleibt festzuhalten, dass die FDP die höchste Zustimmung zu dem einen Haushalt für drei Ressorts mitbringt und offensichtlich den höheren Sinn hinter dieser Idee erkannt hat. Linke, Grüne und AfD stehen dem skeptisch und ablehnend gegenüber, während die beiden Regierungsparteien SPD und CDU/CSU weiter ihre Agenda durchziehen und erst einmal so langsam das 2%-Ziel der NATO anpeilen.

Autor: Matthias Baumann

Samstag, 3. Oktober 2020

Missbrauch findet täglich, überall und mitten unter uns statt.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs - kurz UBSKM - hat sich gut auf die bevorstehende Debatte im Bundestag vorbereitet. Gestern präsentierte Johannes-Wilhelm Rörig ein achtseitiges Positionspapier mit jeder Menge Forderungen an das Parlament und die Gesellschaft. Wegen einiger spektakulärer Fälle sei der Fokus zurzeit auf ein höheres Strafmaß verengt. Diesen Blick wolle er bewusst weiten, da das Strafmaß nur einen Teil der Lösung des Problems darstelle.

Es gehe vielmehr um eine breit angelegte Aufklärungsarbeit. Bezugspersonen wie Lehrer, Eltern, Trainer, Mitschüler, Erzieher - möglichst Alle - sollen sensibilisiert werden für Signale, die missbrauchte Kinder an ihre Umwelt aussenden. Auf diesem Wege steige das Entdeckungsrisiko für die Täter. Die Täter setzen sich aus sämtlichen demografischen und sozialen Struktur zusammen. Ihnen ist aber gemein, dass sie ihre Befriedigung aus dem Gefühl der Macht über Schwächere ziehen. Wer solche Ambitionen hegt, will nicht erkannt werden. Öffentlichkeit ist für diese Person schlimmer als eine langjährige Haftstrafe. Das gilt übrigens auch für sämtliche andere Erscheinungsformen des Vertrauens- und Machtmissbrauchs.

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig stellt das Positionspapier 2020 in der Bundespressekonferenz vor
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig stellt das Positionspapier 2020 in der Bundespressekonferenz vor (Foto: Archiv 05/2020).

Die internationale Vernetzung von Ermittlern treibt Täter neuerdings stark in die Enge. Das amerikanische System NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) liefert IP-Adressen und andere strafrechtlich verwertbare Daten an Partnerbehörden. Dadurch ist die Aufklärungsrate in Deutschland sprunghaft angestiegen. Das Risiko, entdeckt zu werden, ist also inzwischen sehr hoch.

Die nachhaltigen Folgen des Missbrauchs liegen hauptsächlich im psychischen Bereich: "Viele Betroffene leiden ihr Leben lang unter den Folgen der traumatisierenden Erlebnisse." Das wiederum ziehe Depressionen, Beziehungsunfähigkeit, finanzielle Probleme und andere die Biografie bestimmende Faktoren nach sich. Dessen sind sich vermutlich viele Täter nicht bewusst oder sie ignorieren es einfach.

Als kleines Trostpflaster wurde das Soziale Entschädigungsrecht (SER) eingeführt. Das greife jedoch zu kurz. Deshalb solle das flankierende Ergänzende Hilfesystem (EHS) neu aufgesetzt werden. Wer diese Angebote in Anspruch nehme, sei bereits von komplexen Trauma-Folgestörungen betroffen. Um dem zu begegnen, müsse die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden. Auch Trauma-Ambulanzen seien notwendig.

Beratungs- und Hilfsangebote werden bisher generell stiefmütterlich behandelt. Sie verfügen kaum über die finanziellen Mittel, in Kampagnen, Räume und Fachpersonal zu investieren. Dabei geht der UBSKM davon aus, dass den wenigen angezeigten Fällen eine viel größere Dunkelziffer gegenübersteht. Die medienwirksam als "Einzelfall" aufgerollten Vorkommnisse seien nur die Spitze des Eisberges. Der Missbrauch finde "täglich, überall und mitten unter uns" statt. Man müsse ihn nur eben mit einem sensibilisierten Blick erkennen.

Die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs sei eine ressortübergreifende Aufgabe, die immer wieder ins Bewusstsein des Parlaments und der Gesellschafft gezerrt werden müsse. Ein passendes Instrument dafür könnte die Berichtspflicht darstellen. Bisher unterliegt der UBSKM keiner wirklichen Kontrolle. Hat er eine Berichtspflicht zu erfüllen, dient das der Selbstreflexion und - viel wichtiger noch - der ständigen Erinnerung der Abgeordneten an dieses virulente Thema.

Autor: Matthias Baumann