Justizsenator Heilmann beim Koalitionsfrühstück - Luther und BCCG |
Justizsenator Heilmann fühlte sich unter den vielen Luther-Anwälten sehr heimisch und hielt eine interessante und humorvolle Eingangsrede. Er berichtete von den Gepflogenheiten bei der Aushandlung von Koalitionsverträgen, die dem Außenstehenden normalerweise verborgen bleiben. Die personelle Größe der beteiligten Gremien stehe dabei im diametralen Verhältnis zu den Ergebnissen.
Während der erste bundesdeutsche Koaltionsvertrag noch zehn handschriftliche Zeilen umfasste, seien das nun weit über 100 Seiten geworden, die in der Endfassung sogar noch deutlich zusammengekürzt wurden. Der Koalitionsvertrag beginne mit allgemein akzeptierten Aussagen und gehe dann "unter Umgehung einer Strategie" direkt in die Details über. Und wenn ein Detail dort stehe, werde das Thema auch tatsächlich in der aktuellen Legislaturperiode angegangen. Nicht formulierte Details werden auch nicht weiter verfolgt.
Der Rede von Justizsenator Heilmann folgte ein Koreferat zum Thema Mindestlohn, welches allgemeine Zustimmung im Saal fand, zumal darin deutlich wurde, dass eine Lohnsteigerung eher den Steuereinnahmen aus dem Bruttogehalt nütze und der Effekt auf das Nettogehalt fast zu vernachlässigen sei.
Dr. Geilfuß (Löbbecke), Prof. Dr. von Steinau-Steinrück (Luther), Rasch (BFW) |
Walter Rasch, Senator a.D. und Präsident des BFW, forderte die Politik zur Schaffung von Rahmenbedingungen auf, die eine Revitalisierung der Innenstädte ermögliche und den Neubau von Wohnraum fördere. Letzteres thematisiert Bausenator Müller auch immer wieder.
Dr. Frank Geilfuß vom Bankhaus Löbbecke las eine Passage aus dem Koalitionsvertrag vor, wo es darum ging, dass es keinen Finanzmarkt und keinen Finanzakteur mehr ohne Regulierung geben dürfe. Es wäre nach seiner Meinung besser für die Wirtschaft gewesen, wenn gar nichts zu Banken und Finanzmärkten im Koalitionsvertrag gestanden hätte. Es gehe schließlich auch um internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, der sympathische Arbeitsrechtsexperte und Luther-Partner am Standort Berlin, betrachtete den Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht. Auch wenn der Mindestlohn immer wieder im Fokus stehe, sei dieser doch nur ein Teil der arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Koalitionsvertrages. Man müsse sich auch mit der Quotenregelung bei der Besetzung von Vorstandsposten, dem Trend zur Teilzeit und mit dem Thema Zeitarbeit beschäftigen.
Pünktlich vor 11:00 Uhr war dann das "Koalitionsfrühstück" beendet und die Gäste konnten den Weg in ihre Büros antreten. Vielen Dank an Luther und die BCCG.
Autor: Matthias Baumann