Viele FinTechs sind Start-ups und werkeln mit kreativen Ideen und Anwendungen an den klassischen Banken und Versicherungen vorbei. Einige Banken kooperieren mit solchen Firmen oder kaufen diese auf, um den eigenen Nachholbedarf zu bedienen und empfindlichen Wettbewerb zu neutralisieren. Dadurch verfügen FinTechs oftmals über Voll- oder Teilbanklizenzen.
Es gibt jedoch gesetzliche Rahmenbedingungen, die das unkontrollierte Wachsen neuer Technologien ausbremsen. So müsse beispielsweise eine Kontoänderung oder eine Kündigung immer noch schriftlich per Brief eingereicht werden, obwohl Kontoeröffnungen und sämtliche Transaktionen online erfolgen können.
50. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda im Bundestag zum Thema "Digitalisierung der Finanzwirtschaft" |
Auch für die Abgeordneten und Experten gab es bei diesem Fachgespräch klare Regeln. Das begann mit der Reihenfolge der Fragen und Redebeiträge und endete bei konkreten Zeitvorgaben, die zwischen zwei und fünf Minuten lagen und mit einer nicht übersehbaren Anzeige auf den Screens heruntergezählt wurden. Dennoch konnten die achtzehn vorab bekannten Fragen in den zwei Stunden nur kurz gestreift werden.
Es ging auch um Bitcoins. Sobald diese im Spiel seien, könne man von einer Währung ausgehen, die ebenfalls Umrechnungskursen und der Besteuerung unterliege. Könnten Bitcoins die Währung der Wahl für Industrie 4.0 sein? Das sei bisher noch gar nicht geklärt. Überhaupt zerlege die Digitalisierung etablierte Wertschöpfungsketten in ihre Bestandteile und setze diese ganz neu zusammen.
Aus den Expertenkreisen war zu vernehmen, dass die etablierten Banken technologisch nachziehen. So seien neuere Debitorenkarten bereits heute in der Lage zu kontaktloser Zahlung. Dieses werde aktuell jedoch nur für Kleinbeträge im Vorbeigehen verwendet wie zum Beispiel im Fußballstadion.
Eine Disruption der Banken durch FinTechs ist nicht zu erwarten. Klassische Banken und Versicherungen bieten in der Regel ein breites Produktspektrum an, während sich FinTechs eher auf Nischen konzentrieren oder als Dienstleister für Geldtransaktionen fungieren.
Autor: Matthias Baumann