Heute wurde in der Bundespressekonferenz die PolizeilicheKriminalstatistik 2025 (PKS) vorgestellt. Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt, BKA-Präsident Holger Münch, und der Vorsitzende der
Innenministerkonferenz, Andy Grote aus Hamburg, standen der Presse Rede und
Antwort.
Insgesamt kann bemerkt werden, dass die Zahlen rückläufig
sind. Das entspricht auch den Umfrageergebnissen zur gefühlten Sicherheit in
der Dunkelfeldstudie SKID. Zwei Ursachen sind dabei hervorzuheben: Erstens
wurden Besitz und Anbau von Cannabis zum Teil legalisiert und zweitens gab es
deutlich weniger Zuwanderung.
Andy Grote bemerkte, dass sich die Kriminalität proportional
zu den Zuwanderungszahlen entwickle. Besonders stark sei das kriminelle
Verhalten in der Zeit kurz nach der Ankunft ausgeprägt. Die Hauptrisikogruppe
seien junge Männer. Bei den TVBZ (Tatverdächtigenbelastungszahlen) werden die
Tatverdächtigen je 100.000 Personen einer Gruppe betrachtet. Hier sind
nichtdeutsche Tatverdächtige etwa doppelt so kriminell. Das schlägt sich auch
auf den Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen in der Gesamtzählung nieder:
40,1 Prozent haben keine deutsche Staatsbürgerschaft. Auf Platz 1 rangieren mit
gleichbleibend über 200.000 Tatverdächtigen die „Sonstigen“ inklusive der „Staatenlosen“.
Bei „Staatenlosen“ werden in der Regel auch die Palästinenser erfasst. Wegen
des nicht vorhandenen Staates Palästina gibt es keine separat erfassten Zahlen
über diese Personengruppe. Den 40,1 Prozent nichtdeutscher Tatverdächtiger
stehen 74,4 Prozent deutscher Opfer gegenüber. Das heißt, dass die Taten nicht
nur innerhalb der nichtdeutschen Gruppen verübt werden, sondern tief in die Gesellschaft
des Gastgeberlandes hineinwirken.
Neu hinzugekommen ist die Kategorie „Messerangriffe“. Seit
2020 werden diese Fälle erfasst. Nun sind die Daten soweit konsolidiert, dass
sie auch ausführlich in der PKS behandelt werden können. Das Mitführen eines
Messers ist hier noch nicht relevant. Es beginnt mit der verbalen Androhung.
Vielfach wird das Messer als Drohkulisse bei Raub und sexueller Nötigung benutzt.
Bemerkenswerte 40,5 Prozent jedoch wird es bei Mord, Totschlag oder Tötung auf
Verlangen eingesetzt. Wenn also jemand mit einem Messer droht, sollte angesichts
der 40,5 Prozent grundsätzlich einer Tötungsabsicht ausgegangen und mögliche
Abwehrmaßnahmen darauf ausgerichtet werden. Zu erwähnen sei noch, dass die
Zahlen bei Gewaltkriminalität, Sexualdelikten, Raub und Körperverletzung im
Zusammenhang mit dem Tatmittel Messer rückläufig sind. Bei Mord, Totschlag und
Tötung auf Verlangen sind die Zahlen im Vergleich zu 2024 7,8 Prozent
gestiegen. Auf vier versuchte Tötungen kommt eine vollendete Tötung.
Bezüglich der Sexualstraftaten tut sich auf
gesetzgeberischer Seite etwas. So wird die Fußfessel nach spanischem Modell
eingeführt. Diese warnt das potenzielle Opfer, wenn sich der Täter nähert.
Wegen der vielen Vergewaltigungen nach Verabreichung von KO-Tropfen, wird deren
Nutzung nun wie der Einsatz einer Waffe gewertet mit einem stärkeren Strafmaß
belegt. In Sachen Kinderpornografie ist besonders bitter, dass sich die EU
wieder einmal selbst im Weg steht, so dass wohl der Zugang zum hocheffizienten,
amerikanischen Ermittlungssystem NCMEC (National Center for Missing and
Exploited Children) ausläuft. Alexander Dobrindt bedauert das
außerordentlich.
Autor: Matthias
Baumann